Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot – Angebotsunterlagen
1.1.
Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
1.2.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. An sämtlichen von uns vor oder nach dem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sämtliche derartigen Zeichnungen und Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgelöst wird, unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.

2. Preise
2.1.
Verlangt der Besteller eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Gebrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.2.
Sämtliche Steuern Zölle Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die nach Beginn der Lieferung anfallen trägt der Besteller.
2.3.
Der Besteller trägt alle Transportkosten. Transportversicherungen werden auf Wunsch zu Lasten des Empfängers abgeschlossen.
2.4.
Die Anlieferung und Aufstellung von Geräten durch uns, sowie die Anleitung des Bedienungspersonals erfolgt zu Lasten des Bestellers, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wird. Die Kosten solcher Serviceleistungen berechnen wir gemäß unserer aktuellen Servicestundensätze.

3. Zahlungsbedingungen
3.1.
Zahlungen haben innerhalb von 14 Tage, ohne jeden Abzug zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart worden ist. Bei Teillieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung binnen 14 Tage ohne jeden Abzug zu bezahlen.
3.2.
Beim Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Verzugszinsen in Höhe von 8% und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzuhalten.
3.3.
Bei Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Bestellers.
3.4.
Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers, die uns nach Vertragsabschluss bekannt wird sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offener Rechnungen zu verlangen. Weiterhin sind wir berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Waren unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen.
3.5.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt.

4. Lieferzeit und Verzug
4.1.
Für den Umfang der Lieferung und die Lieferzeit ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
4.2.
Für die Einhaltung von uns angegebener Versand- oder Lieferfristen haften wir nur, wenn diese von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
4.3.
Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Besteller schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Bestellers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

5. Rücktritt
5.1.
Ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Abnahme
Der Besteller ist zur unverzüglichen Abnahme aller Lieferungen und Teillieferungen verpflichtet. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz jeden Schadens verpflichtet.

7. Höhere Gewalt
Weder der Besteller noch wir haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zum Teil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt sind u.a. Krieg, innere Unruhe, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt. Ereignisse dieser Art befreien uns für die Dauer der Störungen und deren Auswirkungen von der Lieferpflicht und berechtigen uns, nach unserer Wahl, nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse die vereinbarte Menge entsprechend später zu liefern oder in Bezug auf die noch nicht gelieferte Menge vom Vertrag zurückzutreten. Dauert das Ereignis ”Höhere Gewalt” länger als 8 Wochen, dann ist auch der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Erzeugnisse noch nicht geliefert sind.

8. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur auf den Besteller über. Bei Anlieferung durch uns geht die Gefahr mit dem Abladen der Erzeugnisse vom Transportfahrzeug auf den Besteller über. Sondervereinbarungen, z. B. über Transportmittel und -wege, berühren nicht den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1.
Unsere Ware wird ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum geht erst mit dem Erlöschen aller bei uns bestehender Verbindlichkeiten des Bestellers auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn der Besteller für bestimmte von ihm bezeichnete Waren Zahlungen leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
9.2.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
9.3.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
9.5.
Der Besteller ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Der Besteller gestattet der Schwenk IT GmbH unwiderruflich zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware die Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten.

10. Gewährleistung
10.1.
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 und §378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10.2.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate gerechnet ab Auslieferung. Dies ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren 3 Monate nach Versand bzw. nach Einbau durch uns.
10.3.
Für gelieferte Erzeugnisse, die wir von dritter Seite bezogen haben, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten der Erzeugnisse zustehenden Ansprüche.
10.4.
Wird an retournierten Produkten kein Fehler oder falsche Handhabung festgestellt erheben wir eine Testpauschale.
10.5.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei Installationen haften wir für Sach- und Personenschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vermögensschäden haften wir nur bei Vorsatz.

11. Software
Wir werden immer bemüht sein, Ihnen einwandfreie Software zu liefern. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir bei dem gegenwärtigen Stand der Technik keine Gewähr dafür übernehmen, dass Softwareprogramme in allen Kombinationen und Anwendungen unterbrechungs- und fehlerfrei arbeiten. Für die Erreichung eines bestimmten Verwendungszweckes können wir ebenfalls keine Gewähr übernehmen. Die Haftung für unmittelbare Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt hiervon unberührt, in jedem Fall ist jedoch die Haftung beschränkt auf den Kaufpreis. Der Käufer erhält an den Programmen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Alle Urheberrechte an den Programmen einschließlich den daraus abgeleiteten Programmen und Programmteilen sowie zugehörigen Dokumentationen verbleiben bei Schwenk IT GmbH. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen kann Schwenk IT GmbH unbeschadet weiterer Ansprüche vom Besteller die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Diese beträgt im Fall der unbefugten Weitergabe von Programmen an Dritte nach Wahl von Schwenk IT GmbH, das vom Besteller aus der Weitergabe erlangte oder die verlangte Lizenzgebühr, mindestens jedoch 3000,- € für jeden einzelnen Verstoß.

12. Schlussbestimmungen
12.1.
Für die Beziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen und des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf von beweglichen Sachen.
12.2.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3.
Erfüllungsort ist Karlsruhe. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Mannheim. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.

Stand 2024-03